Verpflichtungen
Derzeit bestehen für STUDIERWERKSTÄTTLERINNEN folgende Verpflichtungen:1.) Einmal wöchentlich Teilnahme an Teatime/Schokotime
2.) Alle vier bis sechs Wochen Teilnahme am STUDIERWERKSTATT-Abend
3.) Am Ende eines Schuljahres Teilnahme am Zukunftstag
4.) Erstellung eines Jahresberichts am Ende des Schuljahres
5.) Regelmäßige Reinigung und Instandsetzung der Räumlichkeiten der
STUDIERWERKSTATT
Selbstverständlich entfallen die Teilnahmen an den Verpflichtungen, wie sie in den Punkten 1.) und 2.) sowie 5.) beschrieben sind, wenn jemand gerade ein Praxisprojekt, einen Auslandsaufenthalt oder Ähnliches absolviert!
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