Neuaufnahmen
Das Procedere zur Neuaufnahme eines/r Jugendlichen in die STUDIERWERKSTATT sieht vor, dass die Interessierten nach einem oder mehreren Kontaktgesprächen mit Eltern und/oder MentorInnen etwa eine Woche gemeinsam mit den Jugendlichen der STUDIERWERKSTATT verbringen, um den laufenden Betrieb und die Tagesabläufe erleben zu können.Bisher war es meist so, dass an der STUDIERWERKSTATT Interessierte einzelne StudierwerkstättlerInnen oder Kleingruppen beim vormittägigen Besuch von Maturavorbereitungs- oder Sprachkursen begeleitet haben. Daran anschließend waren sie dann beim gemeinsamen Kochen und Essen in der STUDIERWERKSTATT dabei und haben an der Teatime (die verbindliche, wöchentliche Zusammenkunft der StudierwerkstättlerInnen) teilgenommen. So bekamen sie einen Überblick über einen typischen Tages- bzw. Wochenablauf, so weit von einem typischen Ablauf auf Grund der sehr verschiedenen Ausbildungswege der einzelnen Jugendlichen überhaupt gesprochen werden kann.
Hat ein/e Jugendliche/r diese Woche erlebt und kann sich vorstellen, mit dieser im Vergleich zum Schulbetrieb Jüngerer unstrukturierterer Umgebung zurecht zu kommen, so steht als nächst Stufe eine Vorstellung des/r Aufnahmewilligen und seiner/ihrer Eltern am STUDIERWERKSTATT-Abend - dem monatlichen, gemeinsamen Treffen von Eltern, MentorInnen und Jugendlichen - auf dem Programm.
Wir erwarten im Rahmen dieser Vorstellung eine Darlegung der Wünsche und Ziele der/s Jugendlichen und warum er/sie glaubt, in der STUDIERWERKSTATT diese erfüllen zu können. Ebenso wünschen wir uns von den Eltern eine Erklärung, dass sie mit der vorliegenden Struktur der STUDIERWERKSTATT - insbesondere deren Zielen, Konzepten und Stil - einverstanden sind und für ihr Kind einen selbstbestimmten Weg, wie wir ihn in der STUDIERWERKSTATT ermöglichen, wünschen und unterstützen.
Nachdem diese Vorstellung stattgefunden hat und die Aufnahmewilligen den STUDIERWERKSTATT-Abend verlassen haben, beraten Eltern, MentorInnen und Jugendliche der STUDIERWERKSTATT gemeinsam über die Aufnahme. Jede dieser Gruppen hat ein grundsätzliches Vetorecht gegen eine Aufnahme, das nicht durch Mehrheitsentscheid außer Kraft gesetzt werden kann. Es ist uns wichtig, dass sich alle drei Gruppen die Mitgliedschaft des/r Jugendlichen und - wegen des Erfordernisses des Mittragens unserer STUDIERWERKSTATT - seines/ihres familiären Umfeldes gut vorstellen können.
Grundvoraussetzung für eine Aufnahme ist einerseits ein Entwicklungsstand des/r Jugendlichen, der es ihm/ihr erlaubt, den im Vergleich zum vorangegangenen Schulbetrieb ungeregelten und auf Eigenveratwortung basierenden Freiraum zu gestalten. Und andererseits brauchen wir das Gefühl, dass die Eltern des/r Aufnahmewilligen unser Konzept mutig und zur gemeinsamen Weiterentwicklung willig mittragen können.
Nachdem am STUDIERWERKSTATT-Abend über die Aufnahme entschieden wurde, werden die Jugendlichen und Eltern sofort telefonisch über unsere Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Da wir im Hinblick auf die Planung des STUDIERWERKSTATT-Betriebs sowie der Projekte und Finanzen Planungssicherheit brauchen, ist eine Aufnahme jeweils bis spätestens Ende April für das darauf folgende Schuljahr möglich. Bis dahin muss der Aufnahmevertrag entweder durch die Eltern oder im Falle der Volljährigkeit durch den/die Jugendliche/n selbst unterzeichnet werden.
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